Die Barben Mömpelgards im Wappen Württembergs

Als Graf Eberhard von Württemberg seinen minderjährigen Sohn Eberhard IV. 1397 in die Ehe mit der ebenfalls minderjährigen Henriette, Erbtochter des Grafen von Mömpelgard, versprach, war dies der Anfang für eine neue Herrscherdynastie.

Das Wappen der Grafschaft Mömpelgard, die beiden goldenen Barben auf rotem Grund, wurden von Graf Ludwig I., dem Sohn Eberhards und Henriettes, in den Württemberger Wappenschild mit den drei schwarzen Hirschstangen auf goldenem Grund beigefügt. Der Uracher Vertrag machte dies zum offiziellen Wappen des Hauses.

Die Geschichte der beiden Herrschaftsgebiete blieb über viele hundert Jahre miteinander verbunden. Sie überstanden dynastische Streitereien, Kriege und Religionshändel bis die politischen Folgen der Französischen Revolution 1796 den alten Herzog Friedrich Eugen zwang, seine kleine Grafschaft an Frankreich abzutreten. In diesem Zeitraum eintstand über alle Grenzen hinweg ein kultureller und politischer Austausch über alle Landesgrenzen hinweg: württembergische Beamten dienten in Mömpelgard und Mömpelgarder Studenten studierten in Tübingen.

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Dokument zum Inhalt: Mömpelgard und Württemberg: Eine „liaison amoureuse“. – Zeitungsartikel, Ludwigsburger Kreiszeitung, S.4, 02. 08. 2000. – Provenienz: Deutsch-Französisches Institut, Pressearchiv.

Grafik entnommen aus Württemberg und Mömpelgard – 600 Jahre Begegnung : Katalog zur Ausstellung des Hauptstaatsarchivs Stuttgart; [in Montbéliard, Musée Beurnier, 10. Juni – 24. September 2000] / bearb. von Peter Rückert unter Mitarb. von Christine Bührlen-Grabinger … – Stuttgart : Hauptstaatsarchiv, 2000. – ISBN: 3-00-006062-6. – S. 15.

Kategorie: 1407 - 1793: Montbéliard Teil des Herzogtums Württemberg

Ereignis: Als Mömpelgard noch zu Württemberg gehörte

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