Ein Ehevertrag mit Folgen

Die gemeinsame Geschichte von Mömpelgard und dem Haus Württemberg beginnt mit einem Ehevertrag. In dieser Vereinbarung vom 13. November 1397 überträgt Henriette, die Tochter und Erbin des Grafen Heinrich von Mömpelgard aus dem burgundischen Geschlecht der Montfaucon, ihre Herrschaftsgebiete an ihren Gatten Eberhard von Württemberg, genannt der Jüngere.

Für Württemberg erwies sich Henriette als eine außerordentlich streitbare, auf Land und Machterwerb erpichte Regentin. Den Begehrlichkeiten ihres Nachbarn Friedrich von Zollern wusste sie sich zu erwehren, jedoch war sie im Streit mit den eigenen Söhnen am Ende die Verliererin.

Nach dem frühen Tod ihres Gatten im Jahr 1419 wollte Henriette ihrer Tochter Anna die Herrschaft in den linksrheinischen Besitzungen des Hauses Württemberg sichern. Ihre Söhne jedoch waren dagegen und hielten sie so lange in Beugehaft, bis sie einen Vertrag unterschrieb, wonach nur Ludwig und Ulrich das mütterliche Erbe erhielten. Das Zugeständnis der jungen Württemberger: Henriette wurde Regentin in Montbéliard. Sie blieb das 18 Jahre lang bis zu ihrem Tod am 15. Februar 1444, wo sie im Schloss von Montbéliard beigesetzt wurde.

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Zitiert aus Dokument zum Inhalt: Ein Ehevertrag mit Folgen: Durch Henriette kam Mömpelgard 1397 zu Württemberg. – Zeitungsartikel, Ludwigsburger Kreiszeitung, Nr. 296. – 24. Dezember 1990. – Autor: Moerschs, Karl. – Provenienz: Deutsch-Französisches Institut

Abbildung: Henriette von Mömpelgard (1391-1444) nach einem Idealisierenden Wandgemälde von ca. 1850 aus dem Stuttgarter Neuen Schloss. – Aus: Hansmartin Decker-Hauff: Frauen im Hause Württemberg, Leinfelden-Echterdingen, 1997, ISBN 3-87181-390-7, S. 29

Kategorie: 1407 - 1793: Montbéliard Teil des Herzogtums Württemberg

Ereignis: Als Mömpelgard noch zu Württemberg gehörte

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